Kommentar

„Schröder darf bleiben“ oder: Der moralische Bankrott der SPD

„Nicht mit hinreichender Sicherheit“ könne festgestellt werden, ob Ex-Kanzler Gerhard Schröder gegen die Parteiordnung der SPD verstoßen habe. Lautet die Erklärung der Schiedskommission des Bezirks Hannover, die nunmehr in letzter Instanz von der Bundeschiedskommission der SPD bestätigt wurde.

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