Notizen von der Querfront (Juni `25)

Opfergang

Das Landgericht Berlin II hat der BSW-Gründerin per einstweiliger Verfügung untersagt, dem Meinungsforschungsinstitut Forsa zu unterstellen, mit der 3 Prozent-Prognose 48 Stunden vor dem Urnengang vom 23. Februar eine „gezielte Aktion zur Manipulation von Wahlverhalten“ gestartet zu haben. Die Forsa-Leute seien „Wiederholungstäter“, die über „absurde Erhebungsmethoden“ zu „Fantasiezahlen“ gelangten, schimpfte Wagenknecht.

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Foto: Arne Dedert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++