Opfergang
Das Landgericht Berlin II hat der BSW-Gründerin per einstweiliger Verfügung untersagt, dem Meinungsforschungsinstitut Forsa zu unterstellen, mit der 3 Prozent-Prognose 48 Stunden vor dem Urnengang vom 23. Februar eine „gezielte Aktion zur Manipulation von Wahlverhalten“ gestartet zu haben. Die Forsa-Leute seien „Wiederholungstäter“, die über „absurde Erhebungsmethoden“ zu „Fantasiezahlen“ gelangten, schimpfte Wagenknecht.
